Temporärbüro · Liechtenstein & Ostschweiz

Personalverleih

Heute eng. Morgen verstärkt.

Der Auftrag ist da. Die Leute fehlen.

Sie rufen an. Wir sagen Ihnen am selben Arbeitstag, ob wir jemanden haben. Auch dann, wenn die Antwort Nein lautet.

Ab wann brauchen Sie jemanden?

«Der Auftrag ist unterschrieben. Aber die Leute dafür fehlen.»

«Zwei Ausfälle, und unsere Liefertermine wackeln.»

«Der Neue hat in der Probezeit gekündigt. Jetzt fangen wir wieder von vorn an.»

Sagen Sie uns das Datum. Dann sagen wir Ihnen, ob wir es halten können.

Wann Verleih das Richtige ist

Manchmal hilft Ihnen die beste Rekrutierung genau nichts.

Ein Grossauftrag kommt rein. Zwei Leute fallen aus. Die Saison startet früher als geplant.

In solchen Momenten entscheidet nicht, wer die beste Strategie hat. Sondern wer morgen jemanden in der Halle stehen hat. Eine dreimonatige Rekrutierung hilft Ihnen dann genau nichts.

Personalverleih heisst: Die Person ist bei uns angestellt und arbeitet bei Ihnen. Wir zahlen Lohn, Sozialversicherungen und Versicherungen, kümmern uns um Quellensteuer und Bewilligungen. Sie zahlen einen Stundentarif für die geleisteten Stunden. Endet der Einsatz, endet die Rechnung.

Und wenn die Person überzeugt, übernehmen Sie sie fest. Erst im Alltag prüfen, dann binden.

Vom Anruf bis zum ersten Einsatztag

Sie rufen an und schildern in zehn Minuten Tätigkeit, Schicht, Dauer und Startdatum. Wir fragen nach dem, was die Person am ersten Tag können muss, nicht nach dem Idealprofil.

Noch am selben Arbeitstag sagen wir Ihnen, ob wir jemanden haben. Wenn nicht, sagen wir auch das, und was stattdessen realistisch ist. Ein Nein am selben Tag ist mehr wert als ein Vielleicht über zwei Wochen.

Sie bekommen das Profil und den Stundentarif zusammen, schriftlich. Kein Vorschlag ohne Preis und keine Zuschläge, die später auf der Rechnung auftauchen.

Sie entscheiden, ob Sie die Person vorher kennenlernen wollen oder ob sie direkt in den Einsatz geht. Beides ist möglich, auch kurzfristig.

Am ersten Einsatztag sind Vertrag, Versicherungen, Bewilligung und Quellensteuer erledigt. Bei Ihnen bleiben die Einführung und die Arbeitssicherheit.

Was auf Ihrer Rechnung steht

StundentarifSie zahlen einen Stundentarif für die tatsächlich geleisteten Stunden. Darin enthalten: Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Quellensteuer, Bewilligungen und die gesamte Administration. Einen Listenpreis gibt es nicht, und das hat einen Grund. Der Tarif hängt am Lohn der Person, an der Qualifikation und an der Schicht. Wer Ihnen ohne diese drei Angaben eine Zahl nennt, nennt Ihnen eine, die später nicht gilt. Sie bekommen Ihren Tarif am selben Arbeitstag wie den Vorschlag, schriftlich. Er gilt für den ganzen Einsatz.
Tarif vorab
Try & HireSie lernen die Person im Einsatz kennen. In Ihrer Schicht, an Ihren Maschinen, mit Ihrem Team. Nicht in zwei Bewerbungsgesprächen, in denen beide Seiten ihre beste Version zeigen. Wenn es passt, übernehmen Sie sie fest. Das Übernahmehonorar sinkt mit jedem Einsatzmonat. Ab 850 geleisteten Stunden kein Honorar
pro rata
Vermittlungsgebühr
keine
Grundgebühr oder Mindestpauschale
keine
Rekrutierungsaufwand
keine Verrechnung
Krankheits- und Unfalltage
keine Verrechnung

Der Tarif liegt über dem, was Sie einem eigenen Mitarbeitenden pro Stunde zahlen. Er enthält alles, was bei einer Festanstellung dazukommt und nirgends auf dem Lohnzettel steht. Dafür zahlen Sie nur die Stunden, die Sie brauchen. Keine Kündigungsfrist, keine Auftragsflaute, keine Krankheitstage.

Den Tarif kennen Sie, bevor die Person den ersten Schritt in Ihren Betrieb macht. Er gilt für den ganzen Einsatz. Was dazukommt, ordnen Sie selbst an: Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit nach den gesetzlichen Ansätzen. Sonst steht auf der Rechnung nichts, das Sie nicht vorher gesehen haben.

Flexibilität mit Anstand

Personalverleih hat vielerorts einen schlechten Ruf. Zu Recht, wo Menschen wie Stundenposten behandelt werden. Wir machen es anders: Unsere Temporärmitarbeitenden sind bei avoris angestellt, korrekt versichert, fair entlöhnt und persönlich betreut. Das ist keine Sozialromantik, sondern Kalkül: Motivierte Mitarbeitende leisten mehr, bleiben länger im Einsatz und vertreten Ihren Betrieb besser.

Für Sie als Einsatzbetrieb heisst das: planbare Kosten pro Einsatzstunde, keine bösen Überraschungen und ein Partner, der bei Ausfällen schnell Ersatz organisiert. Und wenn aus einem Temporäreinsatz eine Festanstellung werden soll, übernehmen Sie die Person nach 850 Stunden ohne weitere Kosten. Viele unserer besten Vermittlungen haben genauso begonnen.

Das sagen Einsatzbetriebe

Bewertung: 5 von 5 Sternen.

«Wir arbeiten schon einige Jahre mit der avoris Personal AG zusammen. Wir konnten schon einige Personallücken füllen oder in saisonalen Stosszeiten unterstützen.»

Albert MartiEinsatzbetrieb
Bewertung: 5 von 5 Sternen.

«Wir arbeiten seit einiger Zeit mit avoris zusammen und sind sehr zufrieden. Besonders hervorzuheben ist die schnelle Reaktionszeit.»

Helena MoreiraEinsatzbetrieb
Bewertung: 5 von 5 Sternen.

«Ich habe sechs Monate lang mit avoris zusammengearbeitet. Ich habe mich stets gut unterstützt gefühlt und das Arbeitsumfeld war kooperativ und angenehm.»

Valentina EnriciTemporärmitarbeiterin
Kevin Verling

Kevin Verling

Recruiting Consultant

Kevin Verling ist Ihre Ansprechperson für Temporäreinsätze. Von der Anfrage bis zur Übernahme. Er kennt den Kandidatenpool persönlich und reagiert schnell, wenn es bei Ihnen eng wird. Im Hintergrund sorgen Melanie Wieland und Tanja Nigg dafür, dass Lohn, Versicherungen und Administration jederzeit korrekt laufen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Personalverleih und Personalvermittlung?
Beim Verleih ist die Person bei uns angestellt und arbeitet bei Ihnen. Wir zahlen Lohn, Sozialversicherungen und Versicherungen, Sie zahlen einen Stundentarif für die geleisteten Stunden. Endet der Einsatz, endet die Rechnung.

Bei der Vermittlung stellen Sie die Person selbst an. Sie wird Ihre Mitarbeiterin, mit Ihrem Vertrag und Ihrem Lohn.

Die brauchbare Faustregel: Verleih, wenn Sie Kapazität brauchen und noch nicht wissen, wie lange. Vermittlung, wenn die Stelle bleibt.
Wie schnell können Sie jemanden zur Verfügung stellen?
Sie rufen an, wir melden uns am selben Arbeitstag zurück und sagen Ihnen, ob wir jemanden haben. Das ist die Antwort, die Sie zuerst brauchen, und sie ist auch dann verbindlich, wenn sie Nein lautet.

Bei den gängigen Profilen in Produktion, Gewerbe, Technik und Logistik ist ein Einsatz in der Regel innert 24 bis 48 Stunden möglich. Bei Spezialqualifikationen, Bewilligungspflicht oder Schichtmodellen dauert es länger, und dann sagen wir Ihnen beim ersten Telefonat, wie lange.
Was kostet Personalverleih?
Einen Listenpreis gibt es nicht. Der Tarif hängt am Lohn der Person, an der Qualifikation und an der Schicht, und ohne diese drei Angaben wäre jede Zahl geraten.

Was Sie bekommen: Sie nennen uns Funktion und Schicht, wir rechnen Ihnen den Tarif durch. Das dauert am Telefon zehn Minuten, und Sie haben ihn danach schriftlich.

Im Tarif enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Quellensteuer, Bewilligungen und die gesamte Administration. Keine Vermittlungsgebühr, keine Grundgebühr, keine Zuschläge, die erst auf der Rechnung auftauchen.
Wer ist Arbeitgeber der temporären Mitarbeitenden?
Wir. Die Person hat ihren Arbeitsvertrag mit der avoris Personal AG. Damit liegen bei uns: Lohnzahlung, Quellensteuer, AHV, IV, EO, ALV, berufliche Vorsorge, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Bewilligungen, Lohnausweis und die gesamte Personaladministration.

Bei Ihnen liegt die Arbeitssicherheit sowie fachliche Führung im Einsatz. Sie sagen, was zu tun ist, und wann.
Was müssen wir als Einsatzbetrieb selbst übernehmen?
Drei Dinge, und es ist gut, sie vorher zu wissen.

Die Einführung und die Weisung. Die Person arbeitet nach Ihren Anweisungen, in Ihrem Betrieb, an Ihren Maschinen. Fachliche Führung können wir Ihnen nicht abnehmen.

Die Arbeitssicherheit. Instruktion über Gefahren am Arbeitsplatz, persönliche Schutzausrüstung und die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften liegen beim Einsatzbetrieb. Wir versichern die Person, aber schützen können Sie sie nur vor Ort.

Die Stunden. Sie bestätigen die geleisteten Stunden, wöchentlich oder monatlich, wie es Ihnen passt. Danach rechnen wir ab.

Alles andere läuft über uns.
Können wir temporäre Mitarbeitende fest übernehmen?
Ja, jederzeit. Das nennen wir Try & Hire, und es ist der häufigste Weg zu einer Festanstellung bei uns.

Sie lernen die Person im Einsatz kennen, im Alltag und nicht im Bewerbungsgespräch. Wenn sie passt, übernehmen Sie sie. Das Übernahmehonorar sinkt mit jeder Einsatzdauer. Ab 850 geleisteten Arbeitsstunden können sie den Mitarbeitenden ohne weiteres Honorar übernehmen.
Was passiert, wenn die temporäre Person ausfällt?
Wir organisieren Ersatz. In der Regel bis zum nächsten Arbeitstag. Für Krankheits- und Unfalltage der temporären Person stellen wir Ihnen nichts in Rechnung. Das ist der Unterschied zu einer Festanstellung, bei der ein Ausfall Ihre Lohnkosten unverändert lässt. Sie zahlen ausschliesslich geleistete Stunden sowie die gesetzlichen Absenzen. Melden Sie den Ausfall bei Ihrer Ansprechperson, nicht an eine allgemeine Adresse. Dann beginnt die Suche, während Sie noch am Telefon sind.
Und wenn die Person nicht passt?
Dann sagen Sie es uns, am besten am ersten Tag und nicht in der dritten Woche. Uns ist ein abgebrochener erster Tag lieber als ein Einsatz, den Sie drei Wochen lang aushalten. Sagen Sie uns dabei, was gefehlt hat. Beim zweiten Vorschlag ist das der Unterschied.
Wie lange muss ein Einsatz mindestens dauern, und wie beenden wir ihn?
Es gibt keine Mindestdauer. Ein Einsatz kann einen Tag dauern oder mehrere Jahre. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem GAV Personalverleih und werden mit der Einsatzdauer länger. In den ersten drei Monaten sind sie kurz, danach steigen sie stufenweise. Die für Ihren Einsatz gültige Frist steht im Einsatzvertrag, den Sie vor dem ersten Tag erhalten. Ein Einsatzende melden Sie bei Ihrer Ansprechperson. Alles Weitere, von der Schlussabrechnung bis zum Arbeitszeugnis, erledigen wir.
Gilt der GAV Personalverleih?
Ja, und zwar vollständig. Wir wenden ihn an, weil er gilt, und nicht als Zusatzleistung.

Er regelt Mindestlöhne, Zuschläge, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, berufliche Vorsorge und den Weiterbildungsbeitrag. Für Sie als Einsatzbetrieb bedeutet das: Die Lohnbedingungen der Person sind nicht Verhandlungssache, sondern nachvollziehbar geregelt.

Das ist auch der Grund, warum unsere Tarife nicht beliebig unterboten werden können. Wer deutlich günstiger anbietet, spart an einer dieser Positionen. Sie erfahren nur später davon.
Nach welchen Standards arbeiten Sie?
Wir sind Mitglied bei swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz, und arbeiten mit den behördlichen Verleihbewilligungen für Liechtenstein und die Schweiz. Was das im Alltag heisst: geprüfte Arbeitsverträge, korrekte Abrechnung von Quellensteuer und Sozialversicherungen, ordentlich hinterlegte Kautionen und Bewilligungen, die vor dem ersten Einsatztag da sind und nicht danach. Wir erklären das nicht, weil es besonders wäre. Wir erklären es, weil in dieser Branche nicht alle so arbeiten.
Für welche Branchen und Funktionen verleihen Sie Personal?
Der Schwerpunkt liegt in Industrie, Gewerbe, Technik, Logistik und Administration. Vom Produktionsmitarbeitenden über Fachkräfte in Montage, Instandhaltung und Lager bis zu kaufmännischen Funktionen in Sachbearbeitung und Buchhaltung.

Der Einsatzradius ist Liechtenstein, das Rheintal und die Ostschweiz. Kurze Wege, dieselbe Zeitzone im Kopf, und Ihre Ansprechperson kann bei Ihnen vorbeikommen.

Sagen Sie uns die Funktion und die Schicht, und wir sagen Ihnen, ob wir das können. Auch dann, wenn wir es nicht können.
Wir sind in Liechtenstein tätig, die Person wohnt in der Schweiz. Geht das?
Ja. Das ist bei uns der Normalfall und nicht die Ausnahme.

Wir haben Verleihbewilligungen für beide Länder und rechnen grenzüberschreitende Einsätze regelmässig ab. Bewilligung, Quellensteuer und die Zuständigkeit für die Sozialversicherungen klären wir vor dem ersten Einsatztag. Für Sie ändert sich am Ablauf nichts, Sie bekommen dieselbe Rechnung wie bei jedem anderen Einsatz.

Umgekehrt gilt dasselbe. Wenn Sie in der Schweiz sitzen und jemand aus Liechtenstein bei Ihnen arbeitet, läuft es gleich.
Ihr nächster Schritt

Rufen Sie an, bevor es eng wird

Zehn Minuten am Telefon. Sie schildern uns die Funktion, die Schicht und das Datum. Danach wissen Sie, ob wir jemanden haben und was die Stunde kostet.

Sie rufen an. Wir sagen Ihnen am selben Arbeitstag, was möglich ist.

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