Die Frage, die im Sitzungszimmer niemand stellt
Vor ein paar Monaten sass ich bei einem Inhaber im Oberland. Produktionsbetrieb, rund 40 Mitarbeitende, gesund, volle Auftragsbücher. Ich fragte ihn: «Wer kann in fünf Jahren das, was Ihr bester Mann heute kann?»
Stille. Dann: «Das habe ich mich ehrlich gesagt noch nie gefragt.»
Er ist damit nicht allein. Die meisten KMU wissen genau, was sie produzieren, verkaufen und verdienen. Aber sie wissen nicht, welches Wissen an welchen Köpfen hängt. Und was passiert, wenn diese Köpfe in Pension gehen, kündigen oder krank werden.
Genau dafür gibt es jetzt den KMU-Potenzialscheck.
Was das Land finanziert
Das Amt für Volkswirtschaft übernimmt bis zu CHF 10'000, wenn Sie gemeinsam mit einer externen Personalberatung drei Dinge erarbeiten:
IST-Analyse. Welche Kompetenzen sind heute im Betrieb vorhanden, in welcher Abteilung, bei wem?
SOLL-Definition. Welche Kompetenzen brauchen Sie in drei bis fünf Jahren? Wo klafft die Lücke zwischen heute und morgen?
Umsetzungsplan. Wer schliesst welche Lücke bis wann, und wer ist dafür verantwortlich?
Am Ende liegt ein Massnahmenplan auf dem Tisch, mit Namen, Terminen und Verantwortlichkeiten. Kein Konzeptpapier, das im Ordner verschwindet. Ein Arbeitsdokument.
In den CHF 10'000 enthalten ist eine Pauschale von CHF 2'400 für Ihren eigenen internen Aufwand. Die externe Beratung wird bis zu einem Tagessatz von CHF 1'200 gefördert. Ein Projektkostenminimum gibt es nicht.
Wer den Scheck bekommt
Private Unternehmen mit 5 bis 249 Beschäftigten, seit mindestens drei Jahren in Liechtenstein tätig, mit Gewerbeberechtigung, unbeschränkt steuerpflichtig und ohne offene AHV- oder Steuerschulden.
Zwei Regeln, die Sie kennen sollten:
Jedes Unternehmen kann den Potenzialscheck genau einmal beziehen. Über alle Förderperioden hinweg. Es gibt keine zweite Runde.
Und: Im selben Jahr lässt er sich nicht mit dem Digital-, Export- oder Innovationsscheck kombinieren. Wer 2026 bereits einen anderen Scheck laufen hat, muss warten.
Was nicht gefördert wird
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen, und das ist gut so.
Nicht gefördert wird die Weiterbildung selbst. Keine Software, keine Hardware, keine Reisekosten. Und vor allem: keine Kosten, die vor der Zusicherung des Amts entstanden sind. Wer loslegt, bevor der Antrag bewilligt ist, zahlt selbst.
Und noch etwas, das ich Ihnen nicht verschweigen will: Das Amt fördert keine Gutachten. Wenn Sie sich einen Bericht bestellen wollen, den die Beraterin allein schreibt und den Sie dann ablegen, sind Sie beim Potenzialscheck falsch. Die Richtlinie verlangt ausdrücklich, dass das KMU «in substanzieller Weise mit eigenen internen Ressourcen» mitwirkt. Sie müssen Zeit investieren. Rechnen Sie mit drei bis vier Halbtagen für die Geschäftsleitung und die Personalverantwortlichen.
Das ist kein Nachteil. Das ist der eigentliche Wert.
Die unbequeme Wahrheit
Ich begleite seit über 26 Jahren Nachfolgen, Trennungen und Neubesetzungen im Rheintal. Fast jedes Problem, das mir auf den Tisch kommt, war drei Jahre vorher erkennbar. Der Schichtleiter, der mit 63 geht und dessen Wissen niemand dokumentiert hat. Die Buchhalterin, die «alles im Kopf» hat. Der Vertriebsleiter, der die Kundenbeziehungen mitnimmt.
Nicht der Fachkräftemangel ist das Problem. Das Problem ist, dass die meisten Unternehmen erst hinschauen, wenn die Stelle schon leer ist.
Der Potenzialscheck zwingt Sie, drei Jahre früher hinzuschauen. Und das Land bezahlt dafür.
Warum Sie nicht warten sollten
Der Landtag hat ein Budget gesprochen. Das AVW vergibt die Schecks nach Eingang der Anträge, solange Geld da ist. First come, first served, steht wörtlich in der Richtlinie.
Dazu kommt: Der Antrag muss vollständig sein, inklusive eines Budgets, das zum Projekt passt. Liegen nicht alle Unterlagen innert zwei Monaten vor, wird er zurückgewiesen. Wer das Formular allein ausfüllt und rät, verliert Zeit, die andere nutzen.
Wie wir Sie begleiten
avoris erfüllt die Anforderungen der Richtlinie an die qualifizierte Personalberatung. Wir kennen die Vorgaben des Amts, das Format des Abschlussberichts und die drei Phasen aus der Praxis. Und wir kennen die KMU im Rheintal, nicht aus Studien, sondern aus den Sitzungszimmern.
Wir bauen mit Ihnen den Antrag so, dass er beim ersten Mal durchgeht. Wir führen die drei Phasen gemeinsam mit Ihnen durch, ohne dass Sie sich zusätzlich in Formulare einarbeiten müssen. Und am Ende haben Sie nicht nur ein Dokument fürs Amt, sondern einen Plan, den Sie am Montag umsetzen können.
Sie wissen danach, wer in fünf Jahren das kann, was Ihr bester Mann heute kann. Oder Sie wissen, was Sie jetzt dafür tun müssen.
Beides ist besser als Stille im Sitzungszimmer.
Rechtliche Grundlage: Richtlinie zur Vergabe des KMU-Potenzialschecks, verabschiedet von der Regierung am 1. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, massgebend ist die Richtlinie des Amts für Volkswirtschaft.
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